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Steuerliche Beurteilung von PV-Anlagen

Im laufenden Jahr kommt es vermehrt zu Beschwerden, wonach Finanzämter für PV-Anlagenbetreiber die Erteilung einer Steuernummer mangels vorliegender Unternehmereigenschaft verwehren. Damit können die Betreiber den Vorsteuerabzug nciht geltend machen.

Für den Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) hat Steuerberater Bernhard Pum eine Stellungnahme ausgearbeitet, die klarstellt, dass nach geltendem Recht die Betreiber von PV-Anlagen in der Regel auch Unternehmereigenschaft haben.

Die Stellungnahme zur steuerlichen beurteilung von PV-Anlagen finden Sie hier als pdf zum Download und soll Ihnen gegebenen Falls als Argumentationsunterlage dienen. Weiters bringt die PVA dieses Papier in die Fachdiskussion ein, um Fehlentwicklungen entgegen zu steuern.

Steuerliche Behandlung von PV-Anlagen

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