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Neue Einspeisetarife laut Ökostromverordnung 2009

Die Einspeisetarife für Vertragsabschlüsse im Jahr 2009 wurden am 23.02.2009 in der Ökostromverordnung 2009 (BGBl II Nr 53/2009) kundgemacht.

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen werden wie folgt
festgesetzt:
1. bis 5 kWpeak ......................................................45,98 Cent/kWh;
2. über 5 kWpeak bis einschl. 10 kWpeak ..................39,98 Cent/kWh;
3. über 10 kWpeak ................................................. 29,98 Cent/kWh.

Die wichtigsten Eckpunkte dieses Gesetzes (ohne zweite Novelle 2008, welche erst nach der Genehmigung durch die EU-Kommission in Kraft treten kann):

• Pro Jahr steht ein Fördervolumen von € 17 Mio. für alle Energieträger zur Verfügung.
• Photovoltaik und sonstige Ökostromanlagen erhalten 10 % vom Fördervolumen.
• Die Laufzeit des Förderprogramms beträgt 10 Jahre konstante + 2 Jahre degressive Förderung.
• Es besteht nach dem Förderzeitraum eine Abnahmeverpflichtung für alle Ökostromanlagen von 13 Jahren.
• Für Photovoltaik besteht eine Kofinanzierungspflicht der Länder. Wie diese in den einzelnen Ländern umgesetzt wird, können Sie in den Untermenüpunkten (siehe Förderungen), die nach dem jeweiligen Bundesland benannt sind, nachlesen.

Wir sind die Interessensvertretung für Photovoltaik in Österreich.